• Erneuerbare Energien

Photovoltaik und Bauleitplanung – Wie erfolgreiche Projekte entstehen

Luftaufnahme eines großen Solarparks mit zahlreichen Photovoltaik-Modulen auf einer grünen Wiese

Anna Greiser

25.02.2025

5 Minuten Lesezeit

Luftaufnahme eines großen Solarparks mit zahlreichen Photovoltaik-Modulen, die in Reihen angeordnet sind

Warum nicht jede Fläche für eine PV-Anlage geeignet ist

Die Nutzung von Flächen für Photovoltaik ist nicht grenzenlos möglich. Gemeinden haben die sogenannte Planungshoheit – das bedeutet, sie legen fest, welche Flächen für welchen Zweck genutzt werden dürfen. Das geschieht auf zwei Ebenen: durch den Flächennutzungsplan (FNP), der die grobe Richtung vorgibt, und den Bebauungsplan (B-Plan), der verbindlich regelt, was konkret gebaut werden darf. Während der FNP langfristige Entwicklungsziele einer Gemeinde definiert, ist der B-Plan die rechtsverbindliche Grundlage für Bauvorhaben.

Selbst technisch geeignete Flächen müssen also in die kommunale Planung passen. Als Projektentwickler analysieren wir frühzeitig, ob eine Fläche Potenzial hat, und begleiten gemeinsam mit unseren lokalen Partnern Kommunen durch den Genehmigungsprozess. Dabei muss der Flächennutzungsplan (FNP) mit den Zielen der Raumordnungsplanung übereinstimmen. Ist das nicht der Fall, kann dennoch über ein Zielabweichungsverfahren (ZAV) eine Genehmigung zur Änderung des FNPs erlangt werden. In diesem Verfahren werden öffentliche und private Interessen gegeneinander abgewogen, insbesondere wenn das Vorhaben übergeordnete Ziele wie den Klimaschutz unterstützt. Eine enge Abstimmung mit der Gemeinde ist hierbei entscheidend.

Was das Gesetz sagt – und warum das EEG 2023 PV-Projekte erleichtert

Die Bauleitplanung basiert auf klaren gesetzlichen Grundlagen. Während das Raumordnungsgesetz (ROG) die Leitlinien auf Bundesebene setzt, regelt das Baugesetzbuch (BauGB) die Verfahren zur Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Ergänzt wird das durch die Baunutzungsverordnung (BauNVO), die genau festlegt, welche Flächennutzungen zulässig sind.

Ein besonderer Vorteil für PV-Projekte ergibt sich durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Dieses stellt klar, dass der Ausbau Erneuerbarer Energien ein übergeordnetes öffentliches Interesse ist – eine gesetzliche Priorisierung, die Genehmigungsverfahren erleichtern kann. Das bedeutet jedoch nicht, dass jedes PV-Projekt automatisch genehmigt wird. Entscheidend ist, dass es sich in das bestehende Planungsgefüge integriert. Kommunen entscheiden weiterhin über Standorte und die städtebauliche Verträglichkeit. Auch ökologische Ausgleichsmaßnahmen spielen eine bedeutende Rolle, um Eingriffe in die Natur zu minimieren. EEF berücksichtigt dies bereits in der Planungsphase und integriert Maßnahmen wie bspw. Blühstreifen oder Biodiversitätsflächen, um die Umweltverträglichkeit zu erhöhen.

Die 200-Meter-Regel – ein strategischer Vorteil für PV-Projekte

Ein besonders interessanter Aspekt für PV-Anlagen ist die sogenannte 200-Meter-Regel. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB gelten Flächen entlang von Autobahnen und Bahnstrecken als privilegiert. Das heißt: Anlagen, die in einem Abstand von bis zu 200 Metern zur Infrastruktur errichtet werden, haben es in der Genehmigung deutlich einfacher. Diese Regelung trägt dazu bei, ungenutzte Randflächen sinnvoll in die Energiewende 2.0 zu integrieren, ohne wertvolle Agrarflächen zu verbauen. Besonders attraktiv ist dies für Landwirte, die ihre weniger produktiven Flächen wirtschaftlich nutzen möchten.

Welche Prüfungen sind für eine Genehmigung notwendig?

Ein Photovoltaik-Projekt wird nicht einfach „durchgewinkt“. Gemeinden müssen sicherstellen, dass es in das Landschaftsbild passt und keine unzumutbaren Auswirkungen auf Umwelt und Anwohner hat. Deshalb sind verschiedene Gutachten erforderlich, beispielsweise:

Umweltprüfung: Wie beeinflusst die Anlage Flora, Fauna und Wasserhaushalt? Eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung kann notwendig sein.

Blendgutachten: Werden Straßen oder Siedlungen durch Reflexionen beeinträchtigt? Besonders an Verkehrsknotenpunkten ein wichtiger Faktor.

Schallschutzgutachten: Ist sichergestellt, dass Wechselrichter und Transformatoren nicht zu laut sind? Gerade in der Nähe von Wohngebieten kann dies entscheidend sein.

Brandschutzgutachten: Entwicklung präventiver Maßnahmen zur Brandverhütung und -Bekämpfung. Besonders wichtig für Anlagen in waldnahen oder trockenen Gebieten, um Risiken zu minimieren.

EEF bringt die notwendige Erfahrung mit, um diese Anforderungen frühzeitig zu berücksichtigen und Planungen entsprechend zu optimieren. Unsere Expertise spart Zeit im Genehmigungsprozess und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.

Warum Bauleitplanung keine Hürde, sondern eine Chance ist

Die Bauleitplanung mag auf den ersten Blick bürokratisch erscheinen – doch sie ist der Schlüssel für nachhaltige PV-Projekte. Sie schafft Planungssicherheit für Kommunen und ermöglicht es uns als Projektentwickler, langfristig tragfähige Konzepte zu realisieren.

Mit einer durchdachten Flächennutzungs- und Bauleitplanung lassen sich in vielen Gemeinden neue Flächenpotenziale erschließen, die sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich sinnvoll sind. Dabei geht es längst nicht mehr nur um klassische Freiflächenanlagen – sondern um ganzheitliche Energiekonzepte, die verschiedene Technologien intelligent kombinieren.

Hybridparks für die nächste Stufe: Energiewende 2.0

Besonders zukunftsweisend sind Hybridparks, in denen Photovoltaik mit Windkraft, Batteriespeichern und anderen Technologien, wie bspw. Power-to-X Verfahren, kombiniert wird. Diese hybriden Systeme steigern die Effizienz und Netzstabilität, da sie Erneuerbare Energien bedarfsgerechter ins Netz einspeisen.

Für Gemeinden bedeutet das: sie leisten einen entscheidenden Beitrag für mehr Unabhängigkeit, höhere Wertschöpfung und eine bessere Nutzung der vorhandenen Flächen. Durch geschickte Planung können solche Konzepte von Anfang an in die Bauleitplanung integriert werden – und genau hier setzt EEF an.

Ganzheitliche Lösungen für nachhaltige Regionen

Neben der klassischen Stromerzeugung bieten moderne PV-Projekte weitere Mehrwerte:

Agri-PV: Kombination von Landwirtschaft und Solarenergie für doppelte Flächennutzung

Energiespeicher: Absicherung der Energieversorgung durch Batterien

Sektorenkopplung: Nutzung von überschüssigem Strom für Wasserstoffproduktion oder Wärmenetze

Biodiversitätsflächen: Blühstreifen, Renaturierungsmaßnahmen und ökologische Ausgleichsflächen

Wir bei EEF setzen auf maßgeschneiderte Lösungen, die über die reine Stromerzeugung hinausgehen und sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Vorteile bieten.

Die Energiewende 2.0 braucht flexible, smarte Konzepte – und gut durchdachte Hybridparks sind ein zentraler Baustein. Wer frühzeitig alle erforderlichen Genehmigungen einholt, Gutachten beibringt und mit Behörden zusammenarbeitet, spart am Ende nicht nur Zeit und Kosten, sondern schafft eine nachhaltige Energieinfrastruktur mit maximalem Mehrwert für alle Beteiligten.

Mit EEF als Partner gelingt der Schritt von der Idee zur erfolgreichen Umsetzung – effizient, nachhaltig und mit innovativen Lösungen für eine zukunftsfähige Energieversorgung.

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