Mit Gemeinden auf Augenhöhe
EEF versteht sich als Partner der Gemeinde und legt dabei Wert auf ein gemeinsames Agieren auf Augenhöhe. So wird sichergestellt, dass lokale Bedürfnisse und regionale Spezifika im Planungsprozess berücksichtigt werden.
Das Planungsrecht schafft die baurechtliche Grundlage, um potenzielle Flächen im Außenbereich für Erneuerbare Energien Projekte nutzbar zu machen.
KontaktDas Planungsrecht bringt Kommunen und Projektentwickler zusammen, um gemeinsam geeignete Flächen für Erneuerbare Energie Projekte zu finden. Diese Zusammenarbeit eröffnet wertvolle Chancen, Potenzialgebiete zu identifizieren und für diese bauplanungsrechtliche Voraussetzungen zu schaffen.
Das Planungsrecht hat das Ziel, identifizierte Flächen offiziell für die Nutzung durch Erneuerbare Energien zugänglich zu machen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind.
Der Prozess der Schaffung der baurechtlichen Grundlage auf Kommunalebene beginnt mit einem formellen Beschluss des Gemeinderats - dies auf Grundlage einer vorhergehenden Projektvorstellung durch EEF. Der Beschluss des Gemeinderats markiert den offiziellen Beginn des Prozesses und signalisiert die Bereitschaft der Gemeinde, die baurechtlichen Grundlagen für das Projekt zu schaffen.
Bebauungspläne für Windkraftanlagen unterscheiden sich im Grundsatz nicht von klassischen Bebauungsplänen für z.B. Wohn- oder Gewerbegebiete. Diese besitzen alle folgende Merkmale:
• Der Bebauungsplan wird als Satzung (Ortsgesetz) beschlossen.
• In der Karte (zeichnerische Festlegungen) werden z.B. die Standorte von Windkraftanlagen und Nebengebäuden als überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt.
• In den Planungsrechtlichen Festsetzungen werden diejenigen Festsetzungen getroffen, die über die grafischen Darstellungen hinausgehen, wie z.B. Vorgaben zur Vermeidung der Abschattung.
• Die Örtlichen Bauvorschriften sind nicht zwingend nötig und im Falle von Windparks auch nur bedingt sinnvoll. Hier kann die Gemeinde baugestalterische Absichten vorgeben.
Ein wesentlicher Teil des Prozesses ist die Einbindung der Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange (TöB). Durch die Öffentlichkeitsbeteiligung werden Anwohner und Interessensgruppen über die geplanten Vorhaben informiert und haben die Möglichkeit, Stellungnahmen im Rahmen des Prozesses einzubringen. Dieser Schritt fördert Transparenz und trägt zur Akzeptanz des Projekts bei.
EEF unterhält ein großes regionales und deutschlandweites Netzwerk. Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Partnern bündeln wir Fachwissen und Ressourcen, um nachhaltige Projekte zu realisieren, die den Energiebedarf von heute und morgen decken.
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