Planungsrecht erwirken

Das Planungsrecht schafft die baurechtliche Grundlage, um potenzielle Flächen im Außenbereich für Erneuerbare Energien Projekte nutzbar zu machen.

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Windenergie im Außenbereich: Chancen und Grenzen

In Deutschland haben Windenergieanlagen (WEAs) im Außenbereich grundsätzlich einen klaren Vorteil: Sie dürfen errichtet werden, solange keine öffentlichen Belange entgegen stehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Im Rahmen dieser Privilegierung müssen dennoch bestimmte Vorgaben eingehalten werden – wie im §35 des Baugesetzbuchs (BauGB) festgelegt. Dabei geht es unter anderem um die Berücksichtigung von Flächennutzungsplänen, mögliche Umweltauswirkungen oder die öffentliche Sicherheit. Zusätzlich spielen regionale Vorgaben in Landes- und Regionalentwicklungsplänen eine Rolle. Aber hier wird es spannend: Das BauGB (§249) in Verbindung mit dem Windenergie-auf-Land-Gesetz (WindBG) erlaubt es, WEAs auch dann zu bauen, wenn öffentliche Belange betroffen sind – dies unter der Voraussetzung der Einbeziehung der Zielerreichung der Flächenbeitragswerte.

Ein Weg zur baurechtlichen Grundlage

Mit Kommunen gemeinsam Flächen identifizieren

Das Planungsrecht bringt Kommunen und Projektentwickler zusammen, um gemeinsam geeignete Flächen für Erneuerbare Energie Projekte zu finden. Diese Zusammenarbeit eröffnet wertvolle Chancen, Potenzialgebiete zu identifizieren und für diese bauplanungsrechtliche Voraussetzungen zu schaffen.

Baurechtliche Grundlagen schaffen

Das Planungsrecht hat das Ziel, identifizierte Flächen offiziell für die Nutzung durch Erneuerbare Energien zugänglich zu machen. Dadurch wird sichergestellt, dass alle baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind.

1. Verfahrenseinleitung

Beschluss des Gemeinderats zur Verfahrenseinleitung

Der Prozess der Schaffung der baurechtlichen Grundlage auf Kommunalebene beginnt mit einem formellen Beschluss des Gemeinderats - dies auf Grundlage einer vorhergehenden Projektvorstellung durch EEF. Der Beschluss des Gemeinderats markiert den offiziellen Beginn des Prozesses und signalisiert die Bereitschaft der Gemeinde, die baurechtlichen Grundlagen für das Projekt zu schaffen.

2. Bebauungsplan (B-Plan)

Detaillierte Darstellung und verbindliche Regelungen für konkrete Standorte

Bebauungspläne für Windkraftanlagen unterscheiden sich im Grundsatz nicht von klassischen Bebauungsplänen für z.B. Wohn- oder Gewerbegebiete. Diese besitzen alle folgende Merkmale:
• Der Bebauungsplan wird als Satzung (Ortsgesetz) beschlossen.
• In der Karte (zeichnerische Festlegungen) werden z.B. die Standorte von Windkraftanlagen und Nebengebäuden als überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt.
• In den Planungsrechtlichen Festsetzungen werden diejenigen Festsetzungen getroffen, die über die grafischen Darstellungen hinausgehen, wie z.B. Vorgaben zur Vermeidung der Abschattung.
• Die Örtlichen Bauvorschriften sind nicht zwingend nötig und im Falle von Windparks auch nur bedingt sinnvoll. Hier kann die Gemeinde baugestalterische Absichten vorgeben.

3. Öffentlichkeitsbeteiligung

Einbindung der Öffentlichkeit und relevanter Stellen

Ein wesentlicher Teil des Prozesses ist die Einbindung der Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange (TöB). Durch die Öffentlichkeitsbeteiligung werden Anwohner und Interessensgruppen über die geplanten Vorhaben informiert und haben die Möglichkeit, Stellungnahmen im Rahmen des Prozesses einzubringen. Dieser Schritt fördert Transparenz und trägt zur Akzeptanz des Projekts bei.

Vorteile auf einen Blick

Mit Gemeinden auf Augenhöhe

EEF versteht sich als Partner der Gemeinde und legt dabei Wert auf ein gemeinsames Agieren auf Augenhöhe. So wird sichergestellt, dass lokale Bedürfnisse und regionale Spezifika im Planungsprozess berücksichtigt werden.

Transparenz für Akzeptanz

Die Einbindung der Öffentlichkeit liegt uns am Herzen. Neben der Vorstellung des Projektes im Gemeinderat führt EEF auch Informationsveranstaltungen durch, um für maximale Transparenz im Rahmen des gesamten Prozesses zu sorgen.

Ganzheitlicher Ansatz

EEF prüft von Anfang an alle relevanten Faktoren mit einem ganzheitlichen Ansatz, der alle Erneuerbaren Energien Technologien mit einschließt. So stellen wir sicher, dass unsere Projekte nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch und sozial nachhaltig sind.

  • Mit Gemeinden auf Augenhöhe

    EEF versteht sich als Partner der Gemeinde und legt dabei Wert auf ein gemeinsames Agieren auf Augenhöhe. So wird sichergestellt, dass lokale Bedürfnisse und regionale Spezifika im Planungsprozess berücksichtigt werden.

  • Transparenz für Akzeptanz

    Die Einbindung der Öffentlichkeit liegt uns am Herzen. Neben der Vorstellung des Projektes im Gemeinderat führt EEF auch Informationsveranstaltungen durch, um für maximale Transparenz im Rahmen des gesamten Prozesses zu sorgen.

  • Ganzheitlicher Ansatz

    EEF prüft von Anfang an alle relevanten Faktoren mit einem ganzheitlichen Ansatz, der alle Erneuerbaren Energien Technologien mit einschließt. So stellen wir sicher, dass unsere Projekte nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch und sozial nachhaltig sind.

Partnerschaftsansatz

EEF Partner werden und gemeinsam die Zukunft gestalten.

EEF unterhält ein großes regionales und deutschlandweites Netzwerk. Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Partnern bündeln wir Fachwissen und Ressourcen, um nachhaltige Projekte zu realisieren, die den Energiebedarf von heute und morgen decken.

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