Effizienz durch Kooperation
Durch den stetigen Austausch mit den Behörden sowie den Gemeinden kann dieser Prozess effektiv und reibungslos durchgeführt werden.
In dieser Phase stehen wir im engen Austausch mit den zuständigen Behörden und arbeiten diesen im Rahmen der Bewertung zur Genehmigungsfähigkeit zu.
KontaktDer Prozess startet mit der frühzeitigen Kontaktaufnahme zu den Behörden und Trägern öffentlicher Belange (TöBs), um alle relevanten Aspekte wie den Untersuchungsumfang bzw. benötigte Unterlagen direkt abzustimmen. Auf Grundlage der gewählten Verfahrensart erstellen wir den entsprechenden Genehmigungsantrag. Nach Einreichung des Antrags stehen wir den Behörden kooperativ zur Seite. Dabei legen wir großen Wert auf Transparenz und begrüßen daher eine Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Genehmigungsprozesses.
Der Prozess beginnt mit der frühzeitigen Kontaktaufnahme zu den relevanten Behörden und Trägern öffentlicher Belange (TöBs). In diesem Schritt geht es darum, alle wichtigen Aspekte des Projekts zu verstehen und sicherzustellen, dass lokale und gesetzliche Anforderungen von Anfang an berücksichtigt werden. Diese enge Abstimmung bildet die Grundlage für einen reibungslosen weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens.
Im nächsten Schritt wird der Genehmigungsantrag erstellt. Dieser Prozess erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Behörden, um sicherzustellen, dass alle kritischen Themen bereits im Vorfeld abgestimmt sind. Der Antrag berücksichtigt sämtliche Schutzgüter, wie Schall- und Schattenwirkungen, optische Beeinträchtigungen, Natur- und Artenschutz sowie Landschafts- und Denkmalschutz. Ein kooperativer Ansatz ist hierbei essenziell, um mögliche Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und gemeinsam zu meistern.
Nach der Einreichung des Antrags erfolgt idealerweise die Vollständigkeitsbestätigung durch die Behörden. Ab diesem Zeitpunkt beginnen die Fristen für die behördliche Prüfung zu laufen. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren hat Konzentrationswirkung (§ 13 BImSchG). Die für das Projekt relevanten Träger öffentlicher Belangen werden involviert und die für den Betrieb der Anlage(n) erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens eingeholt bzw. erteilt.
Nach der umfassenden Prüfung durch die Behörden wird der Genehmigungsbescheid erteilt. In dieser Phase analysiert EEF den Bescheid gründlich, um sicherzustellen, dass alle festgelegten Auflagen im Rahmen des Projekts optimal umgesetzt werden können. Dabei liegt der Fokus darauf, dass die Vorgaben nicht nur technisch realisierbar, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sind.
Der letzte Schritt im Genehmigungsprozess ist der Erhalt des finalen, bestandskräftigen Bescheids. Nachdem alle Rechtsfristen abgelaufen sind, bildet dieser Bescheid den Ausgangspunkt für die nächste Wertschöpfungsphase des Projektes.
EEF unterhält ein großes regionales und deutschlandweites Netzwerk. Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Partnern bündeln wir Fachwissen und Ressourcen, um nachhaltige Projekte zu realisieren, die den Energiebedarf von heute und morgen decken.
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