Optimale Flächennutzung durch ganzheitlichen Ansatz
Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) setzt klare Ziele: Bis 2032 müssen die Bundesländer mindestens 2 % ihrer Landesfläche für Windenergie bereitstellen. Diese Vorgabe ist entscheidend, um den Ausbau der Windkraft zu beschleunigen und die Energiewende mit voller Kraft voranzutreiben. Die Umsetzung erfolgt durch einen mehrstufigen Plan, der von der Landes- bis zur kommunalen Ebene reicht.
EEF steht den Kommunen dabei als starker und verlässlicher Partner zur Seite. Wir prüfen zunächst auf Landesebene die vorhandenen Potenziale für Erneuerbare Energien und analysieren, wie weit diese bereits ausgeschöpft sind. Dabei betrachten wir stets den gesamten räumlichen Zusammenhang und verfolgen einen ganzheitlichen Ansatz, der Wind, Solar, Speicher und Netz integriert. Unser Ziel: Die Potenziale optimal zu nutzen und eine reibungslose, sinnvolle Nutzung der Erneuerbaren Energien für die Gemeinden zu ermöglichen.