- Photovoltaik
Darf ich als Eigentümer:in mein Grundstück während des Betriebs der PVA betreten?
Grundstückseigentümer:innen dürfen die vom Betreibenden angelegten und genutzten Wege im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung betreten, solange die Nutzungsrechte des Betreibenden nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz vor elektrischen Gefahren empfiehlt EEF jedoch, das Betreten während des Betriebs der Photovoltaikanlage zu vermeiden.