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Warum leuchten die Anlagen während der Bau- und Errichtungsphase dauerhaft rot?
Während der Bau- und Errichtungsphase von Windenergieanlagen leuchtet die Nachtkennzeichnung dauerhaft rot. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, da die Anlagen in diesem Zeitraum noch nicht offiziell als Luftfahrthindernisse veröffentlicht sind und für den Luftverkehr jederzeit gut sichtbar sein müssen.Die Steuerung der Nachtkennzeichnung erfolgt grundsätzlich über das sogenannte SCADA-System. Dabei handelt es sich um das zentrale Steuerungs- und Überwachungssystem der Windenergieanlage. Solange sich die Anlage noch in der Errichtungsphase befindet, ist dieses System jedoch noch nicht vollständig installiert und einsatzbereit. Aus diesem Grund kann die Beleuchtung in dieser Phase noch nicht bedarfsgerecht gesteuert werden und bleibt dauerhaft eingeschaltet.Erst kurz vor der Inbetriebnahme wird zusätzlich das bedarfsgerechte Nachtkennzeichnungssystem (BNK) eingebaut und an das SCADA-System angebunden. Nach der Installation wird die Nachtkennzeichnung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gesteuert. Das bedeutet, dass die rote Beleuchtung künftig nicht mehr dauerhaft leuchtet, sondern nur dann eingeschaltet wird, wenn sich tatsächlich ein Luftfahrzeug im relevanten Bereich befindet.